Ab dem 01.01.2022 sind für alle DEÜV-Entgeltmeldungen (z. B. DEÜV-Jahresmeldung) für geringfügig entlohnt Beschäftigte auch zusätzliche Angaben zur Steuer notwendig.
Die Steuer-ID bekommt jede in Deutschland gemeldete Person vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) per Schreiben zugewiesen. Die Arbeitnehmer finden diese also auf dem Schreiben des BZSt oder auf der Lohnsteuerbescheinigung, einem Schreiben des Finanzamts oder dem Einkommensteuerbescheid.
Gesetzliche Krankenkasse
Außerdem startet im Januar 2022 eine halbjährliche Pilotphase für das neue Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Mit dem neuen Verfahren sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arbeitnehmers direkt an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Die Lohnabrechnungsstelle kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dann direkt bei der Krankenkasse elektronisch abrufen. Ein Ausdruck auf Papier und manuelles Einreichen der AU wird nicht mehr notwendig sein.
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