Der Mindestlohn betrug im Jahr 2021 zuletzt 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 steigt er auf 9,82 Euro pro Arbeitsstunde. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Juli 2022 vorgesehen, dann auf 10,45 Euro. Die Erhöhung des Mindestlohns hat Auswirkungen auf die maximal möglichen Arbeitsstunden im Minijob: höchstens 45,82 Stunden Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Minijobber höchstens 45,82 Stunden arbeiten, ab dem 1. Juli 2022 werden es dann nur noch 43,06 Stunden sein.
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